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Apply by: 2024-10-10

W2-Heisenberg-Professur für Molekulare Neuropathologie

Published 2024-09-27

Die Medizinische Fakultät besetzt am Neuropathologischen Institut zum frühest­möglichen Zeitpunkt eine

W2-Heisenberg-Professur für Molekulare Neuropathologie (Tenure Track auf W3)

im Beamtenverhältnis auf Zeit.

Zu den Aufgaben der Professur gehört es, das Fachgebiet der Molekularen Neuro­pathologie in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten. Der Fokus der Professur liegt dabei auf solchen Erkrankungen des zentralen Nerven­systems, die mit einer therapie­resistenten Epilepsie einhergehen.

Eine Mitarbeit in den Forschungs­verbünden der Medizinischen Fakultät (Sonder­forschungs­bereiche, Graduierten­kollegs, Inter­disziplinäres Zentrum für Klinische Forschung) wird genauso erwartet wie die Mitwirkung in der studentischen Lehre. An der Medizinischen Fakultät bestehen die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Molekulare Medizin (B. Sc.; M. Sc.), Medical Process Management, Hebammen­wissenschaften und Logopädie sowie fakultäts­übergreifend Medizin­technik und Integrated Immunology.

Die Professur soll im Rahmen des Heisenberg-Programms der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingerichtet werden. Voraussetzung für die Einrichtung der Professur und Ruferteilung ist, dass ein von der zu berufenden Person bei der DFG eingereichter Antrag auf Aufnahme in das Heisenberg-Programm positiv beschieden wird und eine Förderung im Rahmen der Variante Heisenberg-Professur durch die DFG erfolgt. Nähere Informationen zu den Bedingungen des Heisenberg-Programms und der Variante Heisenberg-Professur finden Sie unter http://www.dfg.de. Idealerweise liegt eine Heisenberg-Förderung bei der Bewerbung bereits vor.

Gemäß den Vorgaben der DFG ist das Dienst­verhältnis zunächst als W2-Professur auf fünf Jahre befristet und wird – nach positiver Zwischen­evaluation nach drei Jahren – in eine unbefristete W3-Professur umgewandelt, sofern die Anforderungen einer Tenure-Evaluation erfüllt werden.

Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschul­studium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissen­schaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissen­schaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissen­schaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschul­bereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können.

Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamten­rechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamten­gesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschul­innovations­gesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.

Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbst­verwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Dritt­mitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englisch­sprachigen Lehre wird gewünscht.

Die FAU verfolgt eine Politik der Chancen­gleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwer­behinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissen­schaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriften­verzeichnis, Lehr­konzept und Forschungs­konzept [jeweils max. 2 Seiten], Dritt­mittel­einwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 10.10.2024 erwünscht, adressiert an den Dekan der Medizinischen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan / die Dekanin unter med-dekanat@fau.de sehr gerne zur Verfügung.