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Categories:
- Medicine
Subjects:
- Professor
Apply by: 2024-10-10
W2-Heisenberg-Professur für Molekulare Neuropathologie
Die Medizinische Fakultät besetzt am Neuropathologischen Institut zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine
W2-Heisenberg-Professur für Molekulare Neuropathologie (Tenure Track auf W3)
im Beamtenverhältnis auf Zeit.
Zu den Aufgaben der Professur gehört es, das Fachgebiet der Molekularen Neuropathologie in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten. Der Fokus der Professur liegt dabei auf solchen Erkrankungen des zentralen Nervensystems, die mit einer therapieresistenten Epilepsie einhergehen.
Eine Mitarbeit in den Forschungsverbünden der Medizinischen Fakultät (Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs, Interdisziplinäres Zentrum für Klinische Forschung) wird genauso erwartet wie die Mitwirkung in der studentischen Lehre. An der Medizinischen Fakultät bestehen die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Molekulare Medizin (B. Sc.; M. Sc.), Medical Process Management, Hebammenwissenschaften und Logopädie sowie fakultätsübergreifend Medizintechnik und Integrated Immunology.
Die Professur soll im Rahmen des Heisenberg-Programms der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingerichtet werden. Voraussetzung für die Einrichtung der Professur und Ruferteilung ist, dass ein von der zu berufenden Person bei der DFG eingereichter Antrag auf Aufnahme in das Heisenberg-Programm positiv beschieden wird und eine Förderung im Rahmen der Variante Heisenberg-Professur durch die DFG erfolgt. Nähere Informationen zu den Bedingungen des Heisenberg-Programms und der Variante Heisenberg-Professur finden Sie unter http://www.dfg.de. Idealerweise liegt eine Heisenberg-Förderung bei der Bewerbung bereits vor.
Gemäß den Vorgaben der DFG ist das Dienstverhältnis zunächst als W2-Professur auf fünf Jahre befristet und wird – nach positiver Zwischenevaluation nach drei Jahren – in eine unbefristete W3-Professur umgewandelt, sofern die Anforderungen einer Tenure-Evaluation erfüllt werden.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können.
Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept und Forschungskonzept [jeweils max. 2 Seiten], Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 10.10.2024 erwünscht, adressiert an den Dekan der Medizinischen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan / die Dekanin unter med-dekanat@fau.de sehr gerne zur Verfügung.