Snabbfakta
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- Neubrandenburg
- Heltid
- Rekrytering
Kategorier:
- Juridik
Titlar:
- Professor
Ansök senast: 2024-09-19
W2-Professur "Bürgerliches Recht mit dem Schwerpunkt Familienrecht, Strafrecht und soziale Dienste"
An der Hochschule Neubrandenburg – University of Applied Sciences – ist im Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung eine
W2-Professur „Bürgerliches Recht mit dem Schwerpunkt Familienrecht, Strafrecht und soziale Dienste" (all genders welcome)
Kennziffer: 121017/2024
zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Beschreibung
Die Professur vertritt das Fachgebiet in Lehre und Forschung mit den folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
- Familienrecht
- Betreuungsrecht
- Arbeitsrecht
- Vollstreckungsrecht / Schuldnerschutz
- Strafrecht
- Jugendstrafrecht
- Strafvollzugsrecht / Bewährungshilfe
Voraussetzungen
Erwartet werden ein rechtswissenschaftliches Studium sowie die erste und zweite Staatsprüfung. Erfahrungen und Praxis im Kontext der benannten Bereiche, etwa in Form einer rechtsanwaltlichen oder richterlichen Tätigkeit oder in der öffentlichen Verwaltung, sind erwünscht.
Die Lehrangebote beziehen sich auf alle Studiengänge des Fachbereichs: Soziale Arbeit (B.A.) grundständig und berufsbegleitend, Pädagogik der Kindheit (B.A.) grundständig und berufsbegleitend, Berufspädagogik für Soziale Arbeit, Sozialpädagogik und Kindheitspädagogik (B.A.), Beratung - Psychosoziale Beratung in den Handlungsfeldern Soziale Arbeit / Sozialpädagogik, Bildung und Erziehung (M.A.), Wissenschaft Soziale Arbeit (M.A.) und Organisationsentwicklung und Inklusion.
In der Lehre sollen anwendungsorientiert Lehrveranstaltungen angeboten werden, die hinsichtlich der rechtlichen Inhalte insbesondere für die Bereiche der Sozialen Arbeit und der Kindheitspädagogik relevant sind. Des Weiteren ist die Durchführung von Forschungsprojekten im Bereich der genannten Rechtsbereiche wünschenswert.
Es wird die Bereitschaft zur engagierten rechtlichen und interdisziplinären sowie anwendungsorientierten Forschung erwartet. Nationale Publikationserfahrung von erhobenen Daten ist wünschenswert. Es werden die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der Studiengänge im Fachbereich sowie eine aktive Gremienmitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung vorausgesetzt. Ebenso wird die Bereitschaft, Lehrveranstaltungen in englischer Sprache zu halten, erwartet.
Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V), wobei gemäß § 58 (1) Nr. 4c) LHG M-V besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis vorzuweisen sind, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Die Einstellungsvoraussetzung für Professor*innen ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 3 neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird.
Der / Die Professor*in wird, soweit sie / er in das Beamtenverhältnis berufen wird, nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes zur / zum Beamt*in auf Zeit oder auf Lebenszeit ernannt(§ 61 Abs. 1 LHG M-V). Zur Feststellung der pädagogischen Eignung ist eine Probezeit von zwei Jahren vorgesehen.
Für Rückfragen steht Ihnen Prof. Dr. Kai Brauer, Telefon: 0395 / 5693-5503 zur Verfügung.
Die Hochschule Neubrandenburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Wissenschaftsbereich an und fordert deshalb insbesondere Frauen zur Bewerbung auf.
Gemäß § 7 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes M-V (GIG M-V) kann der Arbeitsplatz in Teilzeit besetzt werden, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Die Hochschule Neubrandenburg ist seit 2015 Mitglied im Best Practice-Club und hat die Charta „Familie in der Hochschule" unterzeichnet. Gleichzeitig hat sie sich verpflichtet, anspruchsvolle Standards der Familienorientierung für eine bessere Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Wissenschaft mit Familienaufgaben zu verfolgen und umzusetzen.
Chancengleichheit ist Bestandteil der Personalpolitik der Hochschule Neubrandenburg. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderungen sowie Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte bzw. Migrationshintergrund sind daher ausdrücklich erwünscht.
Unter folgendem Link finden Sie zum Datenschutz ausführliche Informationen: hs-nb.de/meta-informationen/datenschutz/informationen-fuer-bewerbende-auf-stellenangebote/
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Senden Sie Ihre aussagefähigen Unterlagen zusammen mit dem Bewerbungsformular für Professuren bitte ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugniskopien, beruflichem Werdegang unter Angabe der o. g. Kennziffer bis zum 19.09.2024.
Bewerbungskosten werden im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet.