Snabbfakta

    • Neubrandenburg
  • Heltid
  • Rekrytering

Kategorier:

  • Juridik

Titlar:

  • Professor

Ansök senast: 2024-09-19

W2-Professur "Bürgerliches Recht mit dem Schwerpunkt Familienrecht, Strafrecht und soziale Dienste"

Publicerad 2024-08-28

An der Hochschule Neubrandenburg – University of Applied Sciences – ist im Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung eine

W2-Professur „Bürgerliches Recht mit dem Schwerpunkt Familienrecht, Strafrecht und soziale Dienste" (all genders welcome)
Kennziffer: 121017/2024

zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

Beschreibung

Die Professur vertritt das Fachgebiet in Lehre und Forschung mit den folgenden inhaltlichen Schwer­punkten:

  • Familienrecht
  • Betreuungsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Vollstreckungsrecht / Schuldnerschutz
  • Strafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Strafvollzugsrecht / Bewährungshilfe

Voraussetzungen

Erwartet werden ein rechtswissenschaftliches Studium sowie die erste und zweite Staatsprüfung. Erfahrungen und Praxis im Kontext der benannten Bereiche, etwa in Form einer rechts­anwaltlichen oder richterlichen Tätigkeit oder in der öffentlichen Verwaltung, sind erwünscht.

Die Lehrangebote beziehen sich auf alle Studiengänge des Fachbereichs: Soziale Arbeit (B.A.) grund­ständig und berufs­begleitend, Pädagogik der Kindheit (B.A.) grundständig und berufsbegleitend, Berufs­pädagogik für Soziale Arbeit, Sozial­pädagogik und Kindheitspädagogik (B.A.), Beratung - Psycho­soziale Beratung in den Handlungs­feldern Soziale Arbeit / Sozial­pädagogik, Bildung und Erziehung (M.A.), Wissen­schaft Soziale Arbeit (M.A.) und Organisationsentwicklung und Inklusion.

In der Lehre sollen anwendungsorientiert Lehrveranstaltungen angeboten werden, die hinsichtlich der rechtlichen Inhalte insbesondere für die Bereiche der Sozialen Arbeit und der Kindheits­pädagogik relevant sind. Des Weiteren ist die Durchführung von Forschungs­projekten im Bereich der genannten Rechts­bereiche wünschenswert.

Es wird die Bereitschaft zur engagierten rechtlichen und interdisziplinären sowie anwendungs­orien­tierten Forschung erwartet. Nationale Publikationserfahrung von erhobenen Daten ist wünschenswert. Es werden die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit bei der Weiter­entwicklung der Studiengänge im Fach­bereich sowie eine aktive Gremien­mitwirkung in der akademischen Selbst­verwaltung vorausgesetzt. Ebenso wird die Bereitschaft, Lehr­veranstaltungen in englischer Sprache zu halten, erwartet.

Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Landeshochschulgesetz Mecklen­burg-Vorpommern (LHG M-V), wobei gemäß § 58 (1) Nr. 4c) LHG M-V besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünf­jäh­rigen beruflichen Praxis vorzuweisen sind, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschul­bereichs ausgeübt worden sein müssen. Die Einstellungs­voraussetzung für Professor*innen ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 3 neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraus­setzungen die besondere Befähigung zu wissen­schaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird.

Der / Die Professor*in wird, soweit sie / er in das Beamtenverhältnis berufen wird, nach Maßgabe des Landes­beamten­gesetzes zur / zum Beamt*in auf Zeit oder auf Lebenszeit ernannt(§ 61 Abs. 1 LHG M-V). Zur Feststellung der pädagogischen Eignung ist eine Probezeit von zwei Jahren vorgesehen.

Für Rückfragen steht Ihnen Prof. Dr. Kai Brauer, Telefon: 0395 / 5693-5503 zur Verfügung.

Die Hochschule Neubrandenburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Wissen­schafts­bereich an und fordert deshalb insbesondere Frauen zur Bewerbung auf.

Gemäß § 7 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes M-V (GIG M-V) kann der Arbeitsplatz in Teilzeit besetzt werden, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.

Die Hochschule Neubrandenburg ist seit 2015 Mitglied im Best Practice-Club und hat die Charta „Familie in der Hochschule" unterzeichnet. Gleichzeitig hat sie sich verpflichtet, anspruchs­volle Standards der Familien­orientierung für eine bessere Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Wissenschaft mit Familien­aufgaben zu verfolgen und umzusetzen.

Chancengleichheit ist Bestandteil der Personalpolitik der Hochschule Neubrandenburg. Bewerbungen von Menschen mit Schwer­behinderungen sowie Bewerbungen von Menschen mit Migrations­geschichte bzw. Migrations­hintergrund sind daher ausdrücklich erwünscht.

Unter folgendem Link finden Sie zum Datenschutz ausführliche Informationen: hs-nb.de/meta-informationen/datenschutz/informationen-fuer-bewerbende-auf-stellenangebote/

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Senden Sie Ihre aussage­fä­higen Unterlagen zusammen mit dem Bewerbungs­formular für Professuren bitte aus­schließlich über das Online-Bewerbungs­for­mular mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugniskopien, beruflichem Werdegang unter Angabe der o. g. Kennziffer bis zum 19.09.2024.
Bewerbungskosten werden im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet.